Für den Fall, dass Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, muss der Gegner Ihre Anwaltskosten zahlen! Dieser Umstand ist vielen Unfallbeteiligten gar nicht bewusst. Oftmals herrscht Ratlosigkeit, wie genau die Schadenregulierung von statten geht und ob hierbei alles richtig gemacht wird.
Gute Gründe nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt zu beauftragen
- Korrespondenz mit der generischen Versicherung
- Unberechtigten Kürzungen der gegnerischen Versicherung entgegenwirken
- Klagweise Durchsetzung Ihrer Ansprüche
- Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen
Wenn Sie unverschuldet in eien Verkehrsunfall verwickelt sind und Ihre Rechte umfassend wahrnehmen wollen, dann nehmen Sie kontakt mit uns auf.
Wir kümmern uns um Ihren Kfz Unfall! In vielen Fällen müssen unsere Mandanten gar nicht erst zu uns in die Kanzlei kommen, denn die Kommunikation kann auch per Telefon und Email erfolgen. Das spart unseren Mandanten Zeit und Geld!
Wichtig ist, dass der Schaden am Fahrzeug umfassend dokumentiert wird. Nur so kann im Nachhinein eine effektive Regulierung stattfinden. Um festzustellen, welche Schäden entstanden sind, wird bei hohem Sachschaden in der Regel ein Sachverständigengutachten einzuholen sein. Aber schon an dieser Stelle ist mit Sorgfalt vorzugehen. Denn auch, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, müssen Sie die Kosten der Schadenermittlung in einem angemessenen Rahmen halten. Das heißt, die Beauftragung eines Gutachters ist lediglich dann verhältnismäßig, wenn sich der Schaden nicht mehr im Bagatellbereich bewegt. Ist der Schaden für einen Laien erkennbar geringer und wird trotzdem ein Gutachter beauftragt, so verstößt der Geschädigte gegen seine Schadensminderungspflicht und hat schlechtenfalls die Gutachterkosten selber zu tragen. Im Falle eines geringen Schadens wird nämlich nur die Einholung eines Kostenvoranschlags in einer Werkstatt als verhälnismäßig angesehen.
Aber noch bevor der Kfz Schaden reguliert werden kann, müssen wichtige Daten gesammelt werden. Im Idealfall werden Kfz-Kennzeichen sowie Name, Anschrift, Telefonnummer und Versicherungsnummer des gegnerischen Fahrzeughalters notiert. Sollten die Daten in diesem Umfang nicht gesammelt werden können, sollte auf jeden Fall das Kfz-Kennzeichen notiert werden. Anhand des Kfz-Kennzeichens kann die gegnerische Versicherung ausfindig gemacht werden.
Daneben sind Augenzeugen ausfindig zu machen. Im Zweifelsfall will die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung weitere Schilderungen des Unfallhergangs einholen um den Unfallhergang genau zu ermitteln. Insoweit sollten Zeugen namentlich mit Anschrift und Telefonnummer notiert werden.
Darüber hinaus ist die Anfertigung von Fotos vom Unfallort und dem beschädigten Kfz sinnvoll und hilfreich um den Unfallhergang im nachhinein genau wiedergeben zu können. Die Fotos helfen Ihnen und Ihrem Anwalt die Unfallschilderung für die Versicherung präziese wiederzugeben und Widersprüche zu vermeiden.
Wenn Sie den Schriftverkehr mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung scheuen, oder keine Zeit haben sich der -teils zeitintensiven- Korrespondenz zu widmen, dann beauftragen Sie einen Anwalt der sich in der Schadenregulierung auskennt.
Wir helfen Ihnen gerne. Schnell und zuverlässig.