Anwalt Strafrecht Hamburg

≡ Menu

Strafverteidigung Hamburg – Ihr Anwalt als Strafverteidiger im Strafverfahren

Wir verstehen uns als Strafverteidiger, die Ihren Mandanten schon im Ermittlungsverfahren zur Seite stehen, um das Verfahren möglichst zu diesem frühen Zeitpunkt zugunsten unserer Mandanten zu beeinflussen. Jeder Beschuldigte hat das Recht, zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens einen Anwalt für Strafrecht zu beauftragen. Nutzen Sie diesen Vorteil – und das so früh wie möglich.

Gute Gründe frühzeitig -d.h. im Ermittlungsverfahren- einen Rechtsanwalt zu beauftragen

  1. Absage des polizeilichen Vernehmungstermins
  2. Einblick in die Ermittlungsakte (nur mit Anwalt möglich)
  3. Erstellung einer Schutzschrift (sinnvoll nur mit Akteneinsicht)
  4. Einwirkung auf das Ermittlungsverfahren (z.B. mit einer Schutzschirft)
  5. Möglichkeit der Herbeiführung einer Beendigung des Strafverfahrens ohne Hauptverhandlung (i.d.R. nur durch entsprechende Einwirkung auf das Ermittlungsverfahren zu erreichen)

 
Wenn Sie Beschuldigte oder Beschuldigter in einem Strafverfahren sind und Ihre Rechte umfassend wahrnehmen wollen, dann nehmen Sie kontakt mit uns auf.

 

Gute Gründe warum es im gerichtlichen Verfahren -der Sachverhalt wird zur Anklage gebracht- notwendig ist einen Rechtsanwalt zu beauftragen

  1. Einblick in die Ermittlugnsakte (nur mit Anwalt möglich)
  2. Vorbereitung des Mandanten auf die Hauptverhandlung (möglich nur durch Akteneinsicht)
  3. Vorbereitung der Hauptverhandlung (sinnvoll nur mit Akteneinsicht und vorbereitetem Mandanten)

 
Gehen Sie nicht unvorbereitet in die strafrechtliche Hauptverhandlung. Setzen Sie Ihre Rechte effektiv zusammen mit Ihrem Rechtsanwalt durch. Verzichten Sie nicht auf die Vorteile einer anwaltlichen Beratung und Vertretung im strafrechtlichen Hauptverfahren.

 

Sie haben eines der folgenden Probleme im Bereich des Strafrechts?

  • Sie sind zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung vorgeladen worden
  • Ihnen ist ein Strafbefehl zugestellt worden
  • Sie sind aufgefordert worden, einen Pflichtverteidiger zu benennen
  • Sie haben eine Ladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung erhalten
  • Bei Ihnen findet oder fand eine Hausdurchsuchung statt
  • Ihnen droht die Untersuchungshaft
  • Sie sind zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden und stehen vor dem Haftantritt

 
In diesen und in ähnlichen Fällen können Sie uns mandatieren. Darüber hinaus werden wir auch beratend tätig, wenn wenn noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, und Unsicherheit daüber besteht, wie es weitergehen soll.

 
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. In einem unverbindlichen Telefonat können wir zusammen klären, ob Sie uns in Unserer Kanzlei zu einem Erstgespräch besuchen kommen. Wir sind stets persönlich für unser Mandanten zu sprechen.