Anwalt Strafrecht Hamburg

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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht / Fahrerflucht)

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird häufig Unfallflucht oder Fahrerflucht genannt.

Wird dem Beschuldigten die Fahrerflucht nachgewiesen, so treffen ihn die verhängten Strafen oft empfindlich. Darum sollte mit dem Vorwurf des unerlaubten Entfernen vom Unfallort vorsichtig umgegangen werden.

Wenn Sie Beschuldigte oder Beschuldigter in einem Verkehrsstrafverfahren sind und Ihre Rechte umfassend wahrnehmen wollen, dann nehmen Sie kontakt mit uns auf.

 

Ihnen wird folgende Straftat im Bezug auf den Straßenverkehr vorgeworfen?

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / Fahrerflucht
  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss
  • Straßenverkehrsgefährdung

 
In diesen und in ähnlichen Fällen können Sie uns mandatieren.

 
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. In einem unverbindlichen Telefonat können wir zusammen klären, ob Sie uns in Unserer Kanzlei zu einem Erstgespräch besuchen kommen. Wir sind stets persönlich für unser Mandanten zu sprechen.

Oftmals ist bei der so genannten Fahrerflucht nur das Kennzeichen bekannt. Eine detaillierte Personenbeschreibung liegt nur in seltenen Fällen vor. Die Strafverfolgungsbehörden müssen dem Beschuldigten die Tat jedoch nachweisen. Das gelingt nur, wenn genügend Beweise vorliegen. In einigen Fällen räumt der Beschuldigte sein Fehlverhalten ein und liefert hiermit die benötigten Beweise.

Es muss jedoch niemand eine Aussage machen, der verdächtigt wird, eine Straftat im Straßenverkehr begangen zu haben. Wer von seinem Schweigerecht Gebrauch macht, kann hierdurch große Vorteile erlangen. Ergibt sich auch aus der Strafakte kein konkreter Anhaltspunkt, wer das Unfallfahrzeug geführt hat, stehen die Chancen gut, dass das Verfahren eingestellt werden kann.

Die Akteneinsicht kann durch einen Rechtsanwalt erfolgen, der mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bespricht und mit Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht kommuniziert.