Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil zum tödlich verlaufenen Überfall auf einem Autobahnparkplatz auf die Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger teilweise aufgehoben.
Nachdem das Landgericht Dessau-Roßlau fünf litauische Staatsangehörige wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit Raub und Raub mit Todesfolge sowie wegen diverser Fälle des Computerbetruges zu Freiheits- und Jugendstrafen verurteilt hat, hob der 4. Strafsenat des BGH das Urteil auf die Revision der Nebenkläger und der Angeklagten teilweise auf.
Zur Pressemitteilung: BGH Urteil vom 14.01.2016
Zum Urteil: BGH Urteil vom 14.01.2016