Anwalt Strafrecht Hamburg

≡ Menu

Der Hund war nicht angeschnallt…

So ernst Verhandlungen im Strafrecht sein können. Es gibt ab und zu Situationen in denen sich die Verfahrensbeteiligten ein Schmunzeln nicht verkneifen können.

Nachfrage des Gerichts: „Da war also ein Hund im Auto?“
Zeuge: „Ja“
Gericht: „und wo war der?“
Zeuge: „der saß auf dem Beifahrersitz“
Gericht: „der saß da?“
Zeuge: „naja, oder er lag da“
Gericht (irritiert): „saß oder lag?“
Zeuge: „der saß, lag oder stand da… Auf jeden Fall war er nicht angeschnallt…“